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Leichte Sprache Erklärung zur Barrierefreiheit

Mietwohnung im Ursulinenhof

Die Gemeinde Oberried bietet ab dem 01.01.2025 im Ursulinenhof eine barrierefreie Wohnung mit 63,17 m² zur Miete an. Die Nettokaltmiete liegt bei 8 Euro/m². Die Wohnung ist nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz gefördert, daher darf sie nur an Wohnungssuchende (mind. 2 Personen) überlassen werden, die einen Wohnberechtigungsschein nachweisen können. Der Wohnberechtigungsschein wird von der Gemeinde ausgestellt, wenn die Voraussetzungen, insbesondere
die Einhaltung der Einkommensgrenze, erfüllt sind.

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Rathaus Oberried. Interessenten können sich bis 15.12.2024 schriftlich bewerben an Gemeinde Oberried, Nadine Sandmann, Klosterplatz 4, 79254 Oberried oder per Mail an .



    Nadine Sandmann

    Sandmann, Nadine

    Gemeindekasse
    Zimmer: 07, OG
    07661 9305-99
    07661 9305-88