Bebauungsplan Campingplatz Vörlinsbach – Erweiterung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Campingplatz Vörlinsbach Erweiterung"
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberried hat am 10.12.2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Campingplatz Vörlinsbach Erweiterung“ gebilligt und beschlossen, den Entwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Erweiterungsfläche schließt sich an den bestehenden Campingplatz auf Flst.Nr. 131/1 der Gemarkung Oberried südöstlich der Vörlinsbachstraße an, befindet sich also gegenüber dem Kirnermarteshof.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 10.12.2018 wird mit Begründung in der Zeit vom
11.01.2019 bis einschließlich 12.02.2019 zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.
Dies bei der Gemeinde Oberried, Klosterplatz 4, 79254 Oberried, Zimmer Nr. 6 während der üblichen Öffnungszeiten. Zusätzlich können Termine zur Einsicht unter Tel. 07661/9305-11, Herr Kaiser, vereinbart werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Oberried, Klosterplatz 4, 79254 Oberried abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Oberried, 20.12.2018
gez. Klaus Vosberg,
Bürgermeister
Alle Unterlagen können nachfolgend heruntergeladen werden:
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberried hat am 10.12.2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Campingplatz Vörlinsbach Erweiterung“ gebilligt und beschlossen, den Entwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Erweiterungsfläche schließt sich an den bestehenden Campingplatz auf Flst.Nr. 131/1 der Gemarkung Oberried südöstlich der Vörlinsbachstraße an, befindet sich also gegenüber dem Kirnermarteshof.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 10.12.2018 wird mit Begründung in der Zeit vom
11.01.2019 bis einschließlich 12.02.2019 zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.
Dies bei der Gemeinde Oberried, Klosterplatz 4, 79254 Oberried, Zimmer Nr. 6 während der üblichen Öffnungszeiten. Zusätzlich können Termine zur Einsicht unter Tel. 07661/9305-11, Herr Kaiser, vereinbart werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Oberried, Klosterplatz 4, 79254 Oberried abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Oberried, 20.12.2018
gez. Klaus Vosberg,
Bürgermeister
Alle Unterlagen können nachfolgend heruntergeladen werden:
- Erweiterung BBPL Camingplatz Vörlinsbach_Begruendung_181210.pdf
(PDF-Datei - 1,03 MB) - Erweiterung BBPL Campingplatz Vörlinsbach_Festsetzungen_181210.pdf
(PDF-Datei - 28 KB) - Erweiterung_Campingplatz_Umweltbericht_1 81210.pdf
(PDF-Datei - 2,37 MB) - Karte1_Bestand_181210.pdf
(PDF-Datei - 342 KB) - Karte2_Planung_181210.pdf
(PDF-Datei - 368 KB) - Karte3_Landschaftsbild_181210.pdf
(PDF-Datei - 460 KB) - Planzeichnung_181210.pdf
(PDF-Datei - 336 KB)
Verfahren nach § 13 a, 13 BauGB
Auslegung des Entwurfs nach 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
und Trägeranhörung nach § 13 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegung des Entwurfs nach 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
und Trägeranhörung nach § 13 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
- Campingplatz Vörlinsbach Erweiterung - Offenlage- und TöB-Fassung vom 16.07.2018
(PDF-Datei - 3,92 MB)