Mietwohnungen im Ursulinenhof
Mehrgenerationenhäuser Ursulinenhof
Mitten im Kernort sind zwei moderne Wohnhäuser entstanden. Neben der Tagespflege und der betreuten Wohngruppe, sind in dieser Anlage insgesamt zehn Mietwohnungen gebaut worden. Diese sind Eigentum der Gemeinde. Die Wohnungen sind preislich attraktiv und nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz gefördert. Die Wohnungen sind aktuell alle vergeben.
© Francesco Sabatino/ Aperam - Uginox Patina K41 + Ursulinenhof Oberried
© Francesco Sabatino/ Aperam - Uginox Patina K41 + Ursulinenhof Oberried
Die Wohnungen sind barrierefrei, um Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder Schwierigkeiten mit Treppen und Steigungen haben, eine neue Wohnmöglichkeit zu bieten. Das alles verbunden mit der Option, gegebenenfalls auch pflegebedürftige Angehörige in den angrenzenden Pflegeeinrichtungen des "Ursulinenhofs" mitbetreuen zu lassen.
Eine geförderte Mietwohnung darf nur einem Mieter oder Wohnungssuchenden überlassen werden, der durch einen Wohnberechtigungsschein nachweist, dass er die Einkommensgrenze einhält und die Wohnung die für ihn angemessene Größe hat. Der Wohnberechtigungsschein wird von der Gemeinde ausgestellt, wenn die Voraussetzungen, insbesondere die Einhaltung der Einkommensgrenze, erfüllt sind. Die Nettokaltmiete liegt bei 8 Euro/m².
Neben den gesetzlichen Bestimmungen hat der Gemeinderat Vergabekriterien entwickelt, die langjährige und ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger bei der Vergabe besonders berücksichtig haben.
Eine geförderte Mietwohnung darf nur einem Mieter oder Wohnungssuchenden überlassen werden, der durch einen Wohnberechtigungsschein nachweist, dass er die Einkommensgrenze einhält und die Wohnung die für ihn angemessene Größe hat. Der Wohnberechtigungsschein wird von der Gemeinde ausgestellt, wenn die Voraussetzungen, insbesondere die Einhaltung der Einkommensgrenze, erfüllt sind. Die Nettokaltmiete liegt bei 8 Euro/m².
Neben den gesetzlichen Bestimmungen hat der Gemeinderat Vergabekriterien entwickelt, die langjährige und ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger bei der Vergabe besonders berücksichtig haben.
1,5-Zimmer-Wohnung im Ursulinenhof ab dem 01.11.2026 zu vermieten
Die Gemeinde Oberried bietet ab dem 01.11.2026 im Ursulinenhof eine Wohnung mit 51,97 m² zur Miete an. Die Nettokaltmiete liegt bei 8 Euro/m². Zusätzlich wird eine monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten von 4 Euro/m² erhoben. Die Wohnung ist barrierefrei und ein Aufzug im Haus ist vorhanden. Energieausweis für das Gebäude ist vorhanden.Ein Stellplatz kann zusätzlich angemietet werden für 50,00 €/Monat.
Die Wohnung ist nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz gefördert, daher darf sie nur an einen Wohnungssuchenden überlassen werden, der einen Wohnberechtigungsschein nachweisen kann. Der Wohnberechtigungsschein wird von der Gemeinde ausgestellt, wenn die Voraussetzungen, insbesondere die Einhaltung der Einkommensgrenze, erfüllt sind. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Rathaus Oberried ab 14.09.2026.
Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bis 28.09.2026 schriftlich bei der Gemeinde Oberried, Nadine Sandmann, Klosterplatz 4, 79254 Oberried oder per Mail an unter Vorlage des Wohnberechtigungsscheins.
© Francesco Sabatino/ Aperam - Uginox Patina K41 + Ursulinenhof Oberried



